
Maschinenrichtlinie
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, in Verbindung mit den Spezifikationen des CEN/TC271, legt die Sicherheitsanforderungen für Oberflächenbehandlungsgeräte fest. Diese Richtlinie zielt darauf ab, einen harmonisierten rechtlichen Rahmen innerhalb der Europäischen Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass solche Maschinen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Gemäß dieser Norm müssen Hersteller von Oberflächenbehandlungsgeräten sicherstellen, dass ihre Produkte so konzipiert und hergestellt werden, dass sie den relevanten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Bedienpersonal und anderen Personen, die sich in der Umgebung der Maschine aufhalten könnten.
Die Maschinenrichtlinie und die Vorgaben des CEN/TC271 fordern die Integration geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Schutzvorrichtungen, um potenzielle Risiken zu minimieren. Dies umfasst die Berücksichtigung von Aspekten wie der Vermeidung von Verletzungen, Unfällen oder Gesundheitsschäden während des Betriebs oder der Wartung der Geräte.
Die Umsetzung dieser Richtlinie ist für Hersteller von entscheidender Bedeutung, um die Konformität ihrer Oberflächenbehandlungsgeräte mit den europäischen Sicherheitsstandards sicherzustellen. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit der Benutzer, sondern trägt auch dazu bei, einen freien und sicheren Binnenmarkt für Maschinen in der Europäischen Union zu fördern.
Zurück zur ListenansichtDiese Definition stammt aus dem Lexikon der Oberflächentechnik von Oberfläche-Online. In unserer Lexikon-Übersicht finden Sie viele weitere Fachbegriffe aus der Oberflächentechnik-Branche.
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