DIN EN 17059 "Galvanik- und Anodisier-Anlagen – Sicherheitsanforderungen"

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Überarbeitung DIN EN 17059 Galvanik- und Anodisieranlagen – Sicherheitsanforderungen
DIN EN 17059 "Galvanik- und Anodisieranlagen – Sicherheits-anforderungen" wird überarbeitet (Bild: DIN)

DIN EN 17059 definiert für Galvanik- und Anodisieranlagen Sicherheitsanforderungen nach Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). In Kürze beginnt fünf Jahre nach Inkrafttreten eine turnusmäßige Überarbeitung, bei der sich interessierte Fachleute einbringen können.

Die DIN EN 17059 definiert für Galvanik- und Anodisieranlagen Sicherheitsanforderungen nach Maschinenrichtlinie (2006/42/EG). Die Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. In Kürze beginnt fünf Jahre nach Inkrafttreten eine turnusmäßige Überarbeitung, bei der sich interessierte Fachleute in das deutsche Spiegelgremium einbringen können, wie der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) mitteilt.

Diese Europäische Norm ist anwendbar auf Galvanik- und Anodisieranlagen und beschreibt neben Anforderungen der Maschinenrichtlinie auch Verfahren zur Prüfung und Messung dieser Anforderungen, die Kennzeichnung der Maschine und die Mindestanforderungen an Informationen zum Betrieb. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 271 "Oberflächenbehandlungsgeräte – Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 17059:2018. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-09-46 AA "Galvanotechnische Anlagen" im Fachbereich "Allgemeine Lufttechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter von Herstellern und Anwender von Galvanikanlagen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt. Weitere Experten aus Reihen der ZVO-Mitglieder sind willkommen. Interessenten sollten sich bitte zunächst bei Dr. Andreas Voßberg von der BGHM melden (Tel +49 6131 802-11938 und Andreas.Vossberg(at)bghm.de) und anschließend zur konkreten Anmeldung bei Dr. Martin Riester vom VDMA (Tel. +49 69 6603 1290 und martin.riester(at)vdma.org).

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