Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik durch Qualifizierung

Fachkräftegewinnung aus dem eigenen Unternehmen heraus: In Zeiten des Fachkräftemangels eine gute Gelegenheit, bereits bestehende Mitarbeiter zum Verfahrensmechaniker für Beschichtungstechnik beruflich weiterzuqualifizieren.

Bewährten Mitarbeiter, welche nicht über den Berufsabschluss als Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik verfügen, aber super ihren Job verrichten, können zu Facharbeitern qualifiziert werden - eine hervorragende Möglichkeit zur Fachkräftegewinnung aus der eigenen Belegschaft und zur Mitarbeiterbindung! Eine nach dem Qualifizierungschancengesetz (§ 81 SGB 3) durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Maßnahme bietet dazu eine ausgezeichnete Chance.

Welche Mitarbeiter eignen sich für eine solche Qualifizierung?

Förderfähig für die Teilnahme an einer Qualifizierung mit einer Förderung nach § 81 SGB III sind Mitarbeiter, die entweder über keinen oder zwar über einen tätigkeitsfremden Berufsabschluss verfügen, jedoch mehr als 4 Jahre nicht mehr in diesem Beruf gearbeitet haben. Diese Mitarbeiter/innen sollten zu Beginn der Maßnahme mindestens ca. 2-3 Jahre in der Branche tätig sein, damit am Ende der Maßnahme ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur externen Abschlussprüfung besteht, aber auch die notwendigen Vorkenntnisse im angestrebten Beruf vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch für die Zulassung zur Externenprüfung besteht, wenn mindestens die anderthalbfache Dauer einer herkömmlichen Berufsausbildung in dem Berufsfeld gearbeitet wurde, in dem der Berufsabschluss erworben werden soll. Die Tätigkeit muss nicht zwingend nur in einem Unternehmen absolviert worden sein, maßgeblich ist nur die Tätigkeit in der Branche. Eine Zulassung zur Prüfung ist nach § 45 Abs. 2 BBiG aber auch möglich, wenn die erforderlichen Jahre der Tätigkeit im Bauten- und Korrosionsschutz noch nicht erreicht ist - das kann vorher bei der zuständigen IHK geprüft werden. Eine Voraussetzung ist die gute Beherrschung der deutsche Sprache.

Allgemeine Organisation der Qualifizierung

Der (temporäre) Schulungs-Standort wird in der Nähe des Betriebssitzes eines Unternehmens extra für jede Maßnahme eingerichtet. Der Projektstart und der Durchlaufplan werden individuell mit dem Unternehmen abgestimmt. Bei Teilnahme von Mitarbeiter/innen aus mehreren Unternehmen wird ein möglichst zentraler Standort gesucht, damit annähernd gleiche Entfernungen für die Teilnehmer zum Theorieunterricht bestehen. In der Maßnahme kommt das sogenannte „Blended Learning“ zur Anwendung. Jeder Teilnehmer erhält zu Beginn der Qualifizierung einen Laptop, wodurch er in der Lage ist, im Bedarfsfall auch von zu Hause aus am Theorieunterricht teilzunehmen. Die Laufzeit einer Qualifizierungsmaßnahme beträgt netto 13,5 Monate. Eine längere (gestreckte) Variante mit Zeiträumen, an denen kein Unterricht stattfindet, ist aber ebenso möglich. Die Zahl der Unterrichtseinheiten bleibt hierbei identisch mit der bei 13,5monatiger Laufzeit. Im Anschluss an die Qualifizierung legen die Teilnehmer ihre externe Facharbeiterprüfung an der IHK ab. Der bei bestandener Prüfung erworbene Berufsabschluss ist völlig identisch mit dem einer Erstausbildung von Auszubildenden.

Ablauf, Durchführung und Kosten

Zum Unterricht in der Maßnahme werden die Mitarbeiter vom Unternehmen freigestellt und erhalten von diesem weiter ihren Lohn (Förderbedingung). Am Arbeitsverhältnis und dem Arbeitsvertrag mit dem Teilnehmer und Mitarbeiter ändert sich nichts. Der Arbeitsvertrag muss über die Dauer der Weiterbildung fortbestehen (Förderbedingung). Die Teilnehmer werden, nach Prüfung und Erfüllung der individuellen Fördervoraussetzungen, durch die Übernahme der Lehrgangskosten und weiterer Kosten, die zusätzlich im Zusammenhang mit der Weiterbildung anfallen, voll gefördert. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten bei notwendigen auswärtigen Lehrgängen. Es entstehen für die Mitarbeiter somit keine Kosten für die Qualifizierung.

Der Betrieb erhält für die Zeiten der Freistellung seiner Mitarbeiter zum Unterricht einen Arbeitsentgeltzuschuss, der bis zu 100 Prozent betragen kann. Die Höhe des Zuschusses wird zwischen der Agentur für Arbeit und dem Unternehmen vereinbart. Somit ist die Qualifizierung für das Unternehmen in der Regel kostenneutral. Der Theorieunterricht (90 Tage) findet wochenweise in Vollzeit statt und wird gemeinsam mit dem/den Unternehmen geplant. Er umfasst ein Drittel der Maßnahme. Der Fachpraktische Unterricht (85 Tage) und die betrieblichen Lernphasen (65 Tage) finden im Unternehmen statt.

Dienstleistungen der arvaport GmbH

Die arvaport GmbH berät sowohl die Kundenunternehmen als auch die zukünftigen Teilnehmer nicht nur während der Qualifizierungsmaßnahme. Das Unternehmen übernimmt bereits bei der Vorbereitung / Antragstellung der Projekte die Kommunikation mit der Agentur für Arbeit und den zuständigen Stellen (HWK, IHK). Die Antragsunterlagen zur Beantragung der Fördermittel für Betrieb und Teilnehmer wird zur Unterschriftsreife erstellt.

Zur Motivation der Mitarbeiter noch der Hinweis, dass bei Bestehen der Abschlussprüfung eine sogenannte Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.500,00 € durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt wird. Die Zahlung ist steuerfrei. (OM-07/23)

Kontakt

arvaport Dienstleistungsgesellschaft mbH
Gökerstraße 96
26384 Wilhelmshaven (Deutschland)
Telefon: + 49 (0) 44 21 - 50 04 98 12
Ansprechpartner Dietmar Faust, Projektleiter
E-Mail: dietmar.faust@arvaport.de
www.arvaport.de

Über arvaport

arvaport ist seit 2007 Projektträger der beruflichen Fort- und Weiterbildung im logistischen, gewerblich-technischen und kaufmännischen Bericht mit Hauptsitz in Wilhemshaven. Das Ziel ist die Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit durch Beratung, Bildung und Entwicklung der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter über verschiedene Förderangebote.

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